Allgemeine Geschäftsbedingungen des Telefonbuchverlages
Hubert & Co. (GmbH & Co. KG) für Telekommunikationsverzeichnisse Print und Online
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Telefonbuchverlages
Hubert & Co. (GmbH & Co. KG) für Telekommunikationsverzeichnisse Print und Online 1. Zustandekommen des Vertrages
Der Auftrag ist angenommen, wenn der Verlag nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen den Auftrag zurückweist. Der Print-Auftrag wird jeweils für die Laufzeit einer Buchausgabe erteilt. Die Laufzeit des Internet-Auftrages beginnt mit dem Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe des gedruckten Telefonbuches und endet mit dem Redaktionsschluss der Telefonbuchausgabe des Folgejahres. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Die Preisberechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste des Verlages. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde mit Zahlungen aus früheren Aufträgen in Verzug, so ist der Verlag berechtigt, die Ausführung des neuen Auftrages von der Zahlung des alten Auftrages und der Vorauszahlung des vereinbarten Preises für den Neuauftrag abhängig zu machen. Insoweit sind die für den Verlag tätigen Handelsvertreter zum Inkasso bevollmächtigt.
3. Änderungen; Rücktritt des Kunden
Jeder Änderungswunsch zum Auftrag ist unter Angabe der Auftragsnummer schriftlich an den Verlag zu richten und bedarf zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung seitens des Verlages. Für Mängel, die auf telefonische Übermittlung zurückzuführen sind, haftet der Verlag nicht.
Ein eventueller Rücktritt vom Vertrag ist gegenüber dem Verlag schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen. Dabei sind die ersparten Aufwendungen des Verlages zu berücksichtigen, die bei Internet-Aufträgen nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand und bei Print-Aufträgen pauschal wie folgt berechnet werden
a) bis Redaktionsschluss Innendienst: 40%
b) nach Redaktionsschluss: 20% c) ab Druckreife: 0% Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens jederzeit gestattet.
4. Zurückweisung durch den Verlag; Inhalt des Auftrages
1. Der Verlag behält sich vor, angenommene Aufträge zurückzuweisen, wenn diese aus technischen Gründen nicht durchführbar sind, oder deren Inhalt gegen die guten Sitten oder berechtigte Interessen der Deutschen Telekom AG oder des Verlages verstoßen. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen die politische und/oder religiöse Neutralität sowie sittenwidrige Inhalte. Die Änderung von Texten kann seitens des Verlages aus wichtigem Grund verlangt werden.
2. Der Auftraggeber hat wettbewerbs-, marken-, urheber- und/oder namensrechtliche Fragen vor Auftragserteilung selbst zu klären und stellt den Verlag insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Für eine Inanspruchnahme durch Dritte haftet allein der Auftraggeber.
3. Eine Ausschließung von Wettbewerbsfirmen kann grundsätzlich nicht vereinbart werden.
5. Leistungsumfang
1. Die Veröffentlichung der Standardeinträge auf Grundlage des Datenbestandes der Deutschen Telekom AG erfolgt kostenfrei. Diesbezügliche Änderungswünsche sind an den zuständigen Redaktionsdienst der Deutschen Telekom AG zu richten. Eintragungen, die vom Standardeintrag abweichen, sind kostenpflichtig. Dies gilt auch für drucktechnisch hervorgehobene Einträge und ergänzende oder verändernde Angaben sowie im Internet für zusätzliche Suchwörter zum kostenfreien Eintrag.
2. Platzierungsvorschriften für Print-Aufträge gelten für den Verlag vorbehaltlich der Unterbringungsmöglichkeit. Dreispaltige Anzeigen werden am Kopf oder Fuß der Doppelseite platziert. Bei Platzierungswünschen, die offensichtlich lediglich eine vordere Platzierung in Printobjekten erzielen sollen, behält sich der Verlag eine Umplatzierung nach einheitlichen Regeln vor. Änderungen vorgegebener Platzierungswünsche behält sich der Verlag aus umbruchtechnischen Gründen vor. Sie berühren nicht die Gültigkeit des Auftrages und berechtigen auch nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrages.
3. Gemeinschaftsanzeigen rechtlich getrennter Firmen sind bedingt zulässig. In besonderen Fällen kann der Verlag auch solche Anzeigen annehmen. In diesem Fall ist der Verlag jedoch berechtigt, einen Aufschlag von 10 % je beteiligter Firma zu verlangen.
4. Der Verlag trifft in Fragen der Gestaltung, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenfall die letzte Entscheidung. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Kürzung der bestellten Daten bzw. Texte durch den Verlag einverstanden, wenn die bestellte Eintragung räumlich nicht anders durchzuführen ist.
Anschriften-, Rufnummern- und sonstige Textänderungen sind dem Verlag vom Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, der diese Änderungen berücksichtigen wird, soweit dies noch möglich ist. Die für die Änderung entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist für die vollständige und rechtzeitige Anlieferung einwandfreier Druckvorlagen, Manuskripte, Daten etc. verantwortlich. Werden diese erforderlichen Unterlagen nicht bis spätestens 10 Kalendertage vor Beginn der vorgesehenen Laufzeit für Internet-Aufträge bzw. nicht bis Redaktionsschluss oder innerhalb einer vom Verlag gesetzten Frist dem Verlag übersandt, ist der Verlag berechtigt, den Wortlaut nach eigenem Ermessen anhand des Standardeintrages der Deutschen Telekom AG zusammenzustellen und/oder den Abdruck bzw. die Veröffentlichung im Internet abzulehnen. Hierdurch entstehen für den Besteller keinerlei Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechtleistung. Die Zahlungsverpflichtung des Bestellers bleibt davon unberührt. 5. Kosten für die Lieferung und Herstellung von Druckvorlagen, Zeichnungen und Daten sowie Mehrkosten für verteuernde Ausführung und zusätzliche Leistungen trägt der Auftraggeber.
6. Die Vorlage von Korrekturabzügen für Zeileneintragungen ist technisch nicht möglich und daher ausgeschlossen. Korrekturabzüge für gestaltete Einträge (gerahmte Anzeigen) werden nur übersandt, wenn dies ausdrücklich vom Auftraggeber verlangt und auf dem Bestellschein oder Anzeigenmanuskript vermerkt ist. Für Internet-Aufträge werden keine Korrekturabzüge oder Abdrucke nach Auftragserteilung vorgelegt. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist an den Verlag zurück, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Änderungen gegenüber der ursprünglich vereinbarten Ausführung werden vom Verlag berücksichtigt, soweit dies technisch noch möglich ist. Die Kosten für solche Änderungen trägt der Auftraggeber. Reduzierungen der Anzeigenhöhe berechtigen nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrages.
6. Gewährleistung
1. Der Verlag ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Ein Fehler in der Darstellung eines Internet-Auftrages liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) und/oder Hardware - durch Störung der Kommunikationsnetze des Internet-Providers, Online-Dienstes oder anderer Betreiber - durch Rechnerausfall beim Internet-Provider, Online-Dienst oder bei anderen Betreibern - durch Rechnerausfall beim Verlag, seinen Dienstleistern oder bei den Betreibern der Online-Teleauskunft (http://www.teleauskunft.de) - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nichtkommerzieller Provider und Online-Dienste 2. Bei Print-Aufträgen ist ein Nachbesserungs- oder Nacherfüllungsanspruch aus technischen Gründen ausgeschlossen. Das Recht auf Wandlung und Minderung bleibt unberührt.
3. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
4. Der Verlag ist nur dann zum Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, verpflichtet, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
5. Gegenüber Auftraggebern, die Vollkaufleute sind, wird die Haftung für jede Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6. Ansprüche des Auftraggebers auf Neudruck, Einfügung, Versendung oder Veröffentlichung von Berichtigungsnachrichten sind ausgeschlossen.
7. Eine Haftung des Verlages wegen leichter Fahrlässigkeit kommt nur in Betracht, wenn vertragswesentliche Pflichten dergestalt verletzt worden sind, dass der Vertragszweck gefährdet ist, wobei die Haftung auf beim Vertragsschluss vorhersehbare Schäden beschränkt ist.
8. Eine Haftung des Verlages wegen einfachen fahrlässigen Verhaltens einzelner Angestellter bei der Bearbeitung einer Vielzahl von Aufträgen kommt nicht in Betracht.
9. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Preisnachlass. Die Rügefrist bei offenkundigen Mängeln beginnt mit Erscheinen des Objekts für Print-Aufträge und mit der Veröffentlichung der Aufträge für Internet-Aufträge und endet jeweils nach 30 Tagen. Sie sind anspruchserhaltend dem Verlag innerhalb dieser Frist schriftlich anzuzeigen, damit die entsprechenden Korrekturen vom Verlag vorgenommen werden können. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge während der Rügefrist, so gilt der Auftrag als ordnungsgemäß durchgeführt.
10. Bei Print-Aufträgen werden Farbanzeigen immer in Prozessfarben (Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz) nach Euroskala gedruckt. HKS-, Pantone- oder andere Sonderfarben werden aus technischen Gründen in Prozessfarben umgewandelt. Aus technischen Gründen kann die farbliche Wiedergabe bei der Umwandlung von Sonderfarben in Prozessfarben immer nur annähernd erfolgen. Der Verlag übernimmt insoweit keine Gewähr für eine farbgenaue Wiedergabe von Sonderfarben. Farbschwankungen sind drucktechnisch nicht auszuschließen. Die Umsetzung von Farbwünschen bei Internetaufträgen kann aus technischen Gründen immer nur annähernd erfolgen. Der Verlag übernimmt insoweit keine Gewähr für eine farbgenaue Wiedergabe auf Internetseiten.
11. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz. Durch höhere Gewalt hervorgerufene Terminverzögerungen befreien allerdings nicht von der beiderseitigen Leistungspflicht.
7.
Sind mehrere Eintragungen in Auftrag gegeben, von denen ein Teil mangelhaft ist, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung für auftragsgemäß ausgeführte Anzeigen zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8.
Der Verlag haftet nicht für die Einhaltung eines bestimmten Laufzeitbeginns bei Internet-Aufträgen und nicht für die Einhaltung eines bestimmten Erscheinungstermins der Print-Telefonbücher. Er übernimmt auch keine Gewähr für eine bestimmte Laufzeit einer Buchausgabe. Hier beträgt die Laufzeit in der Regel 12 Monate. Für den Fall, dass diese kürzer oder länger ausfällt befreien sich die Parteien von gegenseitigen Ersatzansprüchen.
9.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der bestellte Eintrag auch in andere elektronische und/oder andere Print-Verzeichnisse übernommen wird. Der Verlag haftet nicht für Abweichungen in Art und Umfang der Einträge. Im Rahmen der Integration können die Anzeigendaten gegebenenfalls aufbereitet und verändert werden.
10. Zahlungsbedingungen/Abtretung
1. Die Rechnung ist ohne jeden Abzug fällig. Mit Ablauf von 30 Tagen seit Erscheinen gerät der Käufer mit der Zahlung automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % zzgl. des jeweiligen Basiszinssatzes zu entrichten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden höheren Schadens behalten wir uns vor. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird für die 1. vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 5,00 berechnet, für jede weitere vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 5,00.
2. Zahlungen sind ausschließlich an den Verlag Hubert & Co. (GmbH & Co. KG) zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm zustehenden Ansprüche und vertraglichen Verpflichtungen auf Dritte überzuleiten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird ausschließlich Göttingen vereinbart. Bei Auftraggebern, die keine Vollkaufleute im Sinne des HGB sind, gilt Vorstehendes nur für den Gerichtsstand des Mahnverfahrens (§§ 688 ff. Zivilprozessordnung).
12. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Bestimmung oder Klausel des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Klausel dasjenige, was die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Klausel rechtlich wirksam vereinbart hätten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, insoweit alle erforderlichen Erklärungen abzugeben.
13. Inverssuche
Der Auftraggeber wurde auf die Möglichkeit der Inverssuche seiner in auftraggegebenen Insertion hingewiesen. Durch die Unterzeichnung der Inverssuche auf dem Auftragsschein erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag, dass seine bestellte Insertion in den Onlineverzeichnissen des Auftraggebers über Inverssuche gefunden werden darf.
© 2012 Hubert & Co
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